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Insolvenz des vorgemerkten Eigentümers; Grundbuchssperre

RechtsprechungZivilrechtbbl 2025/188bbl 2025, 241 Heft 6 v. 20.11.2025

§ 13 IO, § 25 GBG, § 29 GBG, § 49 GBG

Im Fall der Insolvenz des vorgemerkten Eigentümers gilt die Grundbuchsperre – entsprechend dem Zweck des § 13 IO, die Schmälerung der Insolvenzmasse betreffend die dazu gehörenden Liegenschaften und bücherlichen Rechte zu verhindern – für alle Eintragungen gegen diesen.

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