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Bauanzeige; Feststellung der Bewilligungspflicht; nachträgliche Einbringung eines Bauansuchens; Fallfrist; Sperrfrist; Fristablauf

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/179bbl 2025, 233 Heft 6 v. 20.11.2025

§ 30 Abs 5 tir BauO 2022, § 46 tir BauO 2022

Im Falle der Feststellung der Bewilligungspflicht eines (lediglich angezeigten) Bauvorhabens hat der Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nachträglich um die Baubewilligung für das betreffende Bauvorhaben anzusuchen.

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