§ 30 Abs 5 tir BauO 2022, § 46 tir BauO 2022
Im Falle der Feststellung der Bewilligungspflicht eines (lediglich angezeigten) Bauvorhabens hat der Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nachträglich um die Baubewilligung für das betreffende Bauvorhaben anzusuchen.

