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Gastgewerbliche Beherbergung; Wohnhaus; Geschäftshaus

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/178bbl 2025, 233 Heft 6 v. 20.11.2025

§ 28 Abs 1 lit c tir BauO 2022, § 111 Abs 1 Z 1 GewO 1994, § 111 Abs 1 Z 4 GewO 1994

Die gastgewerbliche Beherbergung von Gästen in einem baurechtlich als „Wohn- und Geschäftshaus“ bewilligten Gebäude stellt eine bewilligungspflichtige Änderung des Verwendungszweckes dar.

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