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Wohnhaus; Baukonsens; Stand der Technik; neue Rechtslage; Nutzungsverbot

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/172bbl 2025, 229 Heft 6 v. 20.11.2025

§ 35 Abs 3 nö BauO 2014

Auch wenn ein konsentiertes Wohngebäude (hier: aus dem frühen 19. Jahrhundert) vom aktuellen Stand der Technik bzw von der nunmehr geltenden Rechtslage (zB betreffend Beheizung, Wasser-, Stromversorgung) abweicht, ist dennoch die Erlassung eines Nutzungsverbotes unzulässig.

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