§ 326 ABGB, § 1461 ABGB, § 1462 ABGB, § 1463 ABGB, § 850 ABGB, § 851 ABGB, § 50 VermG
Durch einvernehmliches Versetzen von Grenzsteinen durch Nachbarn tritt eine unmittelbare Eigentumsverschiebung durch Berichtigung der Grenze nur dann ein, wenn es sich dabei um einen Vergleich über den strittigen Grenzverlauf eines nicht im Grenzkataster eingetragenen Grundstücks nach §§ 850 f ABGB handelt.

