§ 364 ABGB, § 422 ABGB, § 176 ForstG, § 2 wr Nationalparkgesetz, Ö-Norm L1122
Beim Immissionsverbot des § 364 ABGB handelt es sich um einen besonderen Rechtsgrund im Sinn des § 176 Abs 2 ForstG. Die Bestimmung greift daher dort nicht, wo wegen Immissionen nachbarrechtliche Unterlassungsansprüche bestehen.

