§ 299 ABGB, § 1455 ABGB, § 1460 ABGB, § 1472 ABGB, § 1477 ABGB, § 1 StVO
Auch an öffentlichem Gut kann Eigentum durch Ersitzung erworben werden. Ebenso können unselbständige Teilflächen eines Grundstücks, sofern dieses nicht im Grenzkataster enthalten ist, Objekte einer Ersitzung sein.

