§ 16 Abs 2 vlbg RPlG 1996 idF LGBl 4/2019, § 16 Abs 3 vlbg RPlG 1996 idF LGBl 4/2019
Der in einem Kaufvertrag verwendete Begriff der „Eigennutzung“ impliziert die Nutzung der eigenen Wohneinheit im (hier: bereits parifizierten) Hotel mit 34 Einheiten.

