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Rückzahlung eines zu Unrecht abgerufenen Garantiebetrags durch insolvente Werkbestellerin

RechtsprechungZivilrechtbbl 2025/132bbl 2025, 167 Heft 4 v. 21.7.2025

§ 1431 analog ABGB, § 42 IO

Beim Anspruch der Werkunternehmerin auf Rückzahlung eines von der Werkbestellerin zu Unrecht abgerufenen Betrags aus einer Haftrücklassgarantie handelt es sich um einen Bereicherungsanspruch gemäß § 1431 analog ABGB.

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