§ 1431 analog ABGB, § 42 IO
Beim Anspruch der Werkunternehmerin auf Rückzahlung eines von der Werkbestellerin zu Unrecht abgerufenen Betrags aus einer Haftrücklassgarantie handelt es sich um einen Bereicherungsanspruch gemäß § 1431 analog ABGB.
§ 1431 analog ABGB, § 42 IO
Beim Anspruch der Werkunternehmerin auf Rückzahlung eines von der Werkbestellerin zu Unrecht abgerufenen Betrags aus einer Haftrücklassgarantie handelt es sich um einen Bereicherungsanspruch gemäß § 1431 analog ABGB.
