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Zuleitung von Wasser; Unterlassungsanspruch

RechtsprechungZivilrechtbbl 2025/133bbl 2025, 167 Heft 4 v. 21.7.2025

§ 364 Abs 2 ABGB

Eine unmittelbare Zuleitung von Wasser ist unter allen Umständen unzulässig, auf die Ortsüblichkeit kommt es insofern nicht an.

Eine unmittelbare Zuleitung liegt vor, wenn bei starken Regenfällen Niederschlags- und Oberflächenwasser

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