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Aufschichtung von Totholz; Begriff „Bauwerk“; Einfriedung; Anwendungsbereich des bgld BauG 1997

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/109bbl 2025, 153 Heft 4 v. 21.7.2025

§ 2 Abs 2 bgld BauG 1997, § 2 Abs 4 bgld BauG 1997

Für die Aufschichtung bzw Ablagerung von Totholz sind keine bautechnischen oder fachtechnischen Kenntnisse erforderlich.

Mangels des Erfordernisses bau- oder fachtechnischer Kenntnisse liegt kein „Bauwerk“ oder „Bau“ im Sinn des bgld BauG 1997 vor.

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