§ 2 Abs 2 bgld BauG 1997, § 2 Abs 4 bgld BauG 1997
Für die Aufschichtung bzw Ablagerung von Totholz sind keine bautechnischen oder fachtechnischen Kenntnisse erforderlich.
Mangels des Erfordernisses bau- oder fachtechnischer Kenntnisse liegt kein „Bauwerk“ oder „Bau“ im Sinn des bgld BauG 1997 vor.

