§ 364 Abs 2 ABGB
Was auf einem einzigen Grundstück in der Gemeinde herkömmlich ist, muss noch nicht ortsüblich sein.
Das mehrjährige Hinnehmen einer Immissionsbeeinträchtigung durch den betroffenen Anrainer macht die nicht rechtzeitig abgewehrten Einwirkungen nicht schon ortsüblich.