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Baumängel; Schadenersatzansprüche; Verjährungsbeginn

RechtsprechungZivilrechtbbl 2025/91bbl 2025, 113 Heft 3 v. 22.5.2025

§ 1489 ABGB

Der Beginn der Verjährung setzt voraus, dass dem Geschädigten die Schadensursache und der Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem eingetretenen Schaden bekannt geworden ist.

OGH, 12.12.2024, 2 Ob 192/24k

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