§ 80 Abs 1 wr BauO, § 80 Abs 2 wr BauO, § 84 Abs 2 lit b wr BauO
Bei „Türvorbauten“ handelt es sich um Bauteile, die sich vor der Außenmauer befinden.
Seite 112
§ 80 Abs 1 wr BauO, § 80 Abs 2 wr BauO, § 84 Abs 2 lit b wr BauO
Bei „Türvorbauten“ handelt es sich um Bauteile, die sich vor der Außenmauer befinden.
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