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Bebaute Flächen; Türvorbauten

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/90bbl 2025, 112 Heft 3 v. 22.5.2025

§ 80 Abs 1 wr BauO, § 80 Abs 2 wr BauO, § 84 Abs 2 lit b wr BauO

Bei „Türvorbauten“ handelt es sich um Bauteile, die sich vor der Außenmauer befinden.

Seite 112


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