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Dienstbarkeit der Freizeitnutzung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2025/58bbl 2025, 65 Heft 2 v. 27.3.2025

§ 475 ABGB, § 476 ABGB, § 477 ABGB

Die Aufzählung der §§ 475 bis 477 ABGB ist nicht erschöpfend. Es kann daher eine Dienstbarkeit ein Grundstück zum Baden, als Liege- und Spielwiese und für andere Freizeitaktivitäten zu nützen erworben und auch ersessen werden.

OGH, 23.10.2024, 9 Ob 39/24m

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