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An Grundgrenze gepflanzte Baumreihe; Abwehrschutz; Grenzbaum; Miteigentum

RechtsprechungZivilrechtbbl 2025/53bbl 2025, 62 Heft 2 v. 27.3.2025

§ 364 ABGB, § 365 ABGB, § 366 ABGB, § 421 ABGB, § 825 ABGB, § 826 ABGB, § 827 ABGB

Das Herüberwachsen(-lassen) von Wurzeln und Ästen ist in der Regel nicht als unmittelbare Zuleitung im Sinn des § 364 Abs 2 ABGB zu qualifizieren, weil es an einem menschlichen Zutun fehlt.

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