§ 2 Abs 12 tir BauO 2018, § 4 Abs 3 tir BauO 2018, § 34 Abs 4 lit c tir BauO 2018
Das Erfordernis, dass der „Bauplatz“ eine einheitliche Widmung aufweisen muss, gilt auch für unterirdische Anlagen.
§ 2 Abs 12 tir BauO 2018, § 4 Abs 3 tir BauO 2018, § 34 Abs 4 lit c tir BauO 2018
Das Erfordernis, dass der „Bauplatz“ eine einheitliche Widmung aufweisen muss, gilt auch für unterirdische Anlagen.
