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Bebauungsplan; Anlassfall, Vorfragen; Bestimmtheitsgebot; Gleichheitssatz

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/47bbl 2025, 55 Heft 2 v. 27.3.2025

§ 40 Abs 8 stmk ROG 2010, Art 7 B-VG, Art 18 B-VG

Hinsichtlich der Regelung, dass die Gemeinden spätestens „im Anlassfall (zB Ansuchen um Erstellung eines Bebauungsplanes nach erfolgter Abklärung aller Vorfragen)“ einen Bebauungsplan zu erstellen haben, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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