§ 35 Abs 1 nö BauO 2014
Ein baupolizeilicher Auftrag, der auf Entfernung von Fahrnissen (hier: Altholz, Paletten, diversen Kunststoffen, Welleternit und Altschrotten in ungeordnetem Zustand) gerichtet ist, findet in § 35 Abs 1 nö BauO 2014 keine Deckung.

