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Baupolizeilicher Beseitigungsauftrag; Sicherungsmaßnahmen; Entfernung von Fahrnissen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/41bbl 2025, 50 Heft 2 v. 27.3.2025

§ 35 Abs 1 nö BauO 2014

Ein baupolizeilicher Auftrag, der auf Entfernung von Fahrnissen (hier: Altholz, Paletten, diversen Kunststoffen, Welleternit und Altschrotten in ungeordnetem Zustand) gerichtet ist, findet in § 35 Abs 1 nö BauO 2014 keine Deckung.

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