§ 46 Abs 6 lit c tir BauO 2022
Bei einer unzulässigen Kurzzeitvermietung an wechselnde Personen ist dem Eigentümer der baulichen Anlage die Benützung zu untersagen.
LVwG Tir, 31.10.2024, LVwG-2024/32/2282-9
§ 46 Abs 6 lit c tir BauO 2022
Bei einer unzulässigen Kurzzeitvermietung an wechselnde Personen ist dem Eigentümer der baulichen Anlage die Benützung zu untersagen.
LVwG Tir, 31.10.2024, LVwG-2024/32/2282-9
