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Padelcourt; bauliche Anlage; baubewilligungspflichtige Maßnahme

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/6bbl 2025, 20 Heft 1 v. 11.2.2025

§ 14 Z 2 nö BauO 2014

Die Errichtung eines Padelcourt mit den Maßen von ca 20 m x 10 m, bestehend aus dem Spielfeld samt Betonfundament, rundumverlaufenden Glaswänden mit einer Höhe von ca 3 m (mit Stahltraversen fixiert) und einer Flutlichtanlage mit 4 Stahlmasten ist baubewilligungspflichtig.

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