§ 14 Z 2 nö BauO 2014
Die Errichtung eines Padelcourt mit den Maßen von ca 20 m x 10 m, bestehend aus dem Spielfeld samt Betonfundament, rundumverlaufenden Glaswänden mit einer Höhe von ca 3 m (mit Stahltraversen fixiert) und einer Flutlichtanlage mit 4 Stahlmasten ist baubewilligungspflichtig.