§ 32 Abs 1a GewO 1994
Für die 15 %-Grenze kommt es auf den Leistungsanteil und den Angebotspreis des (jeweiligen) Gewerbetreibenden an.
VwGH, 19.04.2024, Ra 2023/04/0054
§ 32 Abs 1a GewO 1994
Für die 15 %-Grenze kommt es auf den Leistungsanteil und den Angebotspreis des (jeweiligen) Gewerbetreibenden an.
VwGH, 19.04.2024, Ra 2023/04/0054
