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Ungültigkeit einer Klausel eines Einzelwärmelieferungsvertrags

RechtsprechungZivilrechtbbl 2024/160bbl 2024, 211 Heft 5 v. 9.10.2024

§ 879 Abs 1 ABGB, § 879 Abs 3 ABGB

Die Klausel, wonach das Energieversorgungsunternehmen oder das von ihr beauftragte Drittunternehmen berechtigt ist, die Wärmeversorgung einzustellen, wenn der Wärmeabnehmer (Wohnungseigentümer oder Mieter) die Messgeräte in ihrer Funktion manipuliert, ist gröblich benachteiligend im Sinn von § 879 Abs 3 ABGB.

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