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Entschädigungsanspruch des Wohnungseigentümers für entgangene Mieteinnahmen; Ersatzpflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft; Eingriffshaftung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2024/161bbl 2024, 212 Heft 5 v. 9.10.2024

§ 16 Abs 7 WEG 2002

Gemäß § 16 Abs 7 WEG 2002 hat der Wohnungseigentümer das Betreten und die Benützung des Wohnungseigentumsobjekts zu gestatten, wenn es für die Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft erforderlich ist, wie zB für das Aufsuchen der Ursache und die Behebung von Feuchtigkeitsschäden.

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