§ 16a Abs 3 lit a vlbg RPlG 1996, § 16a Abs 4 vlbg RPlG 1996
Kann die Befristung einer Ausnahmebewilligung zur Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung (hier: aufgrund persönlicher Verhältnisse) von der Behörde nicht begründet werden, ist sie als rechtswidrig zu qualifizieren.

