§ 28 Abs 1 lit c tir BauO 2022, § 46 Abs 6 lit c tir BauO 2022, § 39 Abs 1 lit c tir ROG 2022
„Betriebstechnisch notwendige Wohnungen“ sind solche, die zur Unterbringung von Personal dienen, dessen Anwesenheit vor Ort auch zu ungewöhnlichen Zeiten erforderlich ist.

