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Flächenwidmung „Gewerbe- und Industriebetriebe“; betriebstechnisch notwendige Wohnung; Änderung des Verwendungszweckes

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/142bbl 2024, 198 Heft 5 v. 9.10.2024

§ 28 Abs 1 lit c tir BauO 2022, § 46 Abs 6 lit c tir BauO 2022, § 39 Abs 1 lit c tir ROG 2022

„Betriebstechnisch notwendige Wohnungen“ sind solche, die zur Unterbringung von Personal dienen, dessen Anwesenheit vor Ort auch zu ungewöhnlichen Zeiten erforderlich ist.

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