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Örtliche Baupolizei; Behördenzuständigkeiten; Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/129bbl 2024, 188 Heft 5 v. 9.10.2024

§ 2 nö BauO 2014, § 1 nö BÜV 2017

Die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei von den Gemeinden auf die Bezirkshauptmannschaften bezieht sich nicht nur auf künftige Bauvorhaben, sondern ebenso auf bereits gesetzte bauliche Maßnahmen.

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