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Grundbuch; Vollzugsfehler; nachfolgendes Baurecht; Berichtigungsverfahren; Rechtsmittellegitimation

RechtsprechungZivilrechtbbl 2024/116bbl 2024, 158 Heft 4 v. 22.7.2024

§ 9 GBG, § 12 GBG, § 104 GBG, § 126 GBG, § 5 BauRG, § 6 BauRG

Im Grundbuchsverfahren ergibt sich die Beschwer aus der möglichen Verletzung bücherlicher Rechte.

Der Bauberechtigte ist bezüglich des Grundstücks Nutzungsberechtigter, die Eintragung einer damit konkurrierenden Dienstbarkeit ist daher unzulässig.

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