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Kfz-Abstellplätze; Hagelschutznetz-Anlage; Neubau; Zubau

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/102bbl 2024, 148 Heft 4 v. 22.7.2024

§ 4 Z 2 stmk BauG 1995, § 4 Z 64 stmk BauG 1995

§ 4 Z 2 stmk BauG 1995 enthält keine Einschränkung dahingehend, dass Kfz-Abstellflächen im Freien nicht überdacht oder mit einem Schutz vor Witterungseinflüssen ausgestattet sein dürfen.

Hagelschutznetz-Anlagen, die bestehende Kfz-Abstellplätze bogenförmig überspannen und mittels (hier: 80 cm tiefen) Stahlstützen im Boden verankert werden, sind nicht als „Neubau“, sondern – wegen der Vergrößerung einer bestehenden baulichen Anlage der Höhe nach – als „Zubau“ im Sinn des § 4 Z 64 stmk BauG 1995 zu qualifizieren.

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