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Auflagen; Bauausführung; Beweissicherung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/103bbl 2024, 149 Heft 4 v. 22.7.2024

§ 34 Abs 7 tir BauO 2022

Da es sich bei der Beweissicherung vor bzw nach der Bauausführung um Belange des Zivilrechts handelt, ist die Vorschreibung einer diesbezüglichen Auflage unzulässig.

LVwG Tir, 11.04.2024, LVwG-2024/36/0146-1

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