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Rahmenvereinbarung; Sektorenauftraggeber; Ausscheiden; vertiefte Angebotsprüfung; Plausibilitätsprüfung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2024/95bbl 2024, 123 Heft 3 v. 6.6.2024

§ 2 Z 15 lit a sublit jj BVergG 2018, § 208 BVergG 2018, § 300 BVergG 2018, § 301 Abs 1 BVergG 2018, § 301 Abs 3 BVergG 2018, § 301 Abs 4 BVergG 2018, § 302 BVergG 2018, § 315 BVergG 2018

Das Ausscheiden eines Angebotes hat immer dann zu erfolgen, wenn mit den Preisen „etwas nicht in Ordnung ist“.

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