§ 3 Abs 1 tir BauO 2022
Das Kriterium einer „entsprechenden, rechtlich gesicherten“ Verbindung der zu bebauenden Liegenschaft mit einer öffentlichen Verkehrsfläche ist in Ansehung des Wortes „entsprechend“ von Fall zu Fall auszulegen.
§ 3 Abs 1 tir BauO 2022
Das Kriterium einer „entsprechenden, rechtlich gesicherten“ Verbindung der zu bebauenden Liegenschaft mit einer öffentlichen Verkehrsfläche ist in Ansehung des Wortes „entsprechend“ von Fall zu Fall auszulegen.
