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Verkehrsflächenbeitrag; Anrechnungen; Gehsteig; Sachleistung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/9bbl 2024, 16 Heft 1 v. 2.2.2024

§ 19 oö BauO 1994, § 20 Abs 5 oö BauO 1994, § 20 Abs 7 oö BauO 1994, § 58 Abs 6 oö BauO 1994

Bei einer Gehsteigerrichtung (hier: nach der LBO 1887) handelt es sich um einen früheren, für die Herstellung der öffentlichen Verkehrsfläche geleisteten Beitrag (Sachleistung) im Sinn des § 20 Abs 7 oö BauO 1994.

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