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Bauten mit langjähriger Bestandsdauer; Feststellungsantrag; Bestandspläne

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/3bbl 2024, 11 Heft 1 v. 2.2.2024

§ 25 Abs 1 nö BauO 2014, § 70 Abs 6 nö BauO 2014, § 13 Abs 3 AVG

Die für die Erstellung und Vorlage von Bauplänen maßgeblichen Bestimmungen des Baubewilligungsverfahrens sind im Feststellungsverfahren gemäß § 70 Abs 6 nö BauO 2014 sinngemäß anzuwenden.

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