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Folientunnel für gärtnerische Zwecke; Flächenwidmung „Bauland-Wohngebiet“; Ortsbildschutz

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/2bbl 2024, 10 Heft 1 v. 2.2.2024

§ 16 Abs 1 Z 1 nö ROG 2014, § 56 nö BauO 2014

Ein Folientunnel (hier: Rundbogenhalle aus Metallrohrbögen mit den Maßen 16,00 m x 9,40 m x 4,73 m) kann (abstrakt) in das Ortsbild einer Wohnsiedlung eingeordnet werden und ist daher im „Bauland-Wohngebiet“ zulässig.

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