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Auslegung der Ausschreibungsunterlagen; Gepflogenheiten; objektiver Erklärungswert

RechtsprechungVergaberechtbbl 2023/185bbl 2023, 211 Heft 5 v. 29.9.2023

§ 88 BVergG 2018, § 91 BVergG 2018, § 135 BVergG 2018, § 141 BVergG 2018

Bei der Auslegung der Ausschreibungsbestimmungen kommt es nicht auf persönliche Erfahrungen des Bieters bei früheren Ausschreibungen der Auftraggeberin an.

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