§ 1295 ABGB
Mit dem Einverständnis zur Abstandsunterschreitung in Bezug auf ein bestimmtes Bauvorhaben verzichtet man nicht auf alle sonstigen denkbaren Nachbarrechte.
OGH, 19.04.2023, 3 Ob 194/22h
§ 1295 ABGB
Mit dem Einverständnis zur Abstandsunterschreitung in Bezug auf ein bestimmtes Bauvorhaben verzichtet man nicht auf alle sonstigen denkbaren Nachbarrechte.
OGH, 19.04.2023, 3 Ob 194/22h
