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Mindestabstände; Ausnahmebewilligung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/89bbl 2022, 114 Heft 3 v. 26.5.2022

§ 6 Abs 1 vlbg BauG 2001, § 6 Abs 2 vlbg BauG 2001, § 6 Abs 3 vlbg BauG 2001, § 7 Abs 1 lit c vlbg BauG 2001

Im Fall der Änderung eines bestehenden Gebäudes können die bislang bestehenden, größeren Abstände ohne Ausnahmebewilligung bis auf die gesetzlich bestimmten Mindestabstände verringert werden.

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