vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Werklohnforderung; Fälligkeit

RechtsprechungZivilrechtbbl 2022/28bbl 2022, 37 Heft 1 v. 2.3.2022

§ 1170 ABGB, § 1487 ABGB

Steht die Entgelthöhe erst nach Rechnungslegung des Werkunternehmers fest, so tritt die Fälligkeit erst mit Übermittlung einer nachvollziehbaren Rechnung ein. Eine überhaupt nicht überprüfbare Rechnung kann im Werklohnprozess nicht begutachtet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte