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Betriebsversicherung für Gewerbe- und Handelsbetriebe; Ersatz von Mehrkosten durch Behördenauflagen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2020/93bbl 2020, 111 Heft 3 v. 15.6.2020

AStB 1998 (Erweiterung des Deckungsumfangs einer Sturmversicherung), BB 9539 (Besondere Bedingungen), Önorm B 3417

Gemäß den besonderen ergänzenden Versicherungsbedingungen für die Sturmversicherung sind Mehrkosten auf Grund behördlicher Auflagen mitversichert und gelten für die in der Versicherungsurkunde angeführten Gebäude und/oder Betriebseinrichtung.

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