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Erfüllungsgehilfenhaftung für Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten; Beschädigung des Gemeinschaftskanals eines Kleingartenvereins

RechtsprechungZivilrechtbbl 2020/94bbl 2020, 112 Heft 3 v. 15.6.2020

§ 1295 Abs 1 ABGB, § 1313a ABGB

§ 1313a ABGB ist nicht nur dann anzuwenden, wenn eine Hilfsperson zur Erfüllung der Hauptleistungspflicht herangezogen wird, sondern auch wenn der Gehilfe den Geschäftsherrn treffende Schutz- und Sorgfaltspflichten verletzt.

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