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Geschäftsräumlichkeiten; konsenslose Verwendungszweckänderung; Untersagung der Benützung; unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt; Bescheid

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/9bbl 2020, 16 Heft 1 v. 15.2.2020

§ 46 Abs 6 tir BauO 2018, § 48 Abs 1 tir BauO 2018

Bei einer konsenslosen Verwendungszweckänderung bzw einem konsenslosen Umbau ist es ohne Gefahr in Verzug nicht zulässig, eine Untersagung der Benützung im Wege unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anzuordnen.

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