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Änderung des Verwendungszweckes; Kellerräume; Hobbyraum; (Wohn-)Küche; Aufenthaltsraum; erforderlicher Lichteinfall

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/171bbl 2019, 195 Heft 5 v. 1.10.2019

§ 3 Abs 3 tir BauO 1989, § 2 Abs 3 tir BauO 2011, § 17 Abs 1 tir BauO 2011, § 19 Abs 1 tir BauO 2011, § 19 tir BauV, § 35 tir BauV, § 43 tir BauV

Eine Küche, die nicht nur zum Kochen bestimmt ist, sondern auch Sitz- bzw Verweilmöglichkeiten aufweist, ist als Aufenthaltsraum (und nicht als bloßer „Hobbyraum“) zu qualifizieren.

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