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Bauliche Anlage vorübergehenden Bestandes; Fristverlängerung; Zulässigkeit des Verwendungszweckes

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/56bbl 2019, 63 Heft 2 v. 1.4.2019

§ 53 Abs 4 tir BauO 2018

Bei der Verlängerung der Genehmigung einer baulichen Anlage vorübergehenden Bestandes ist eine neuerliche Prüfung der Zulässigkeit des Verwendungszweckes unzulässig.

LVwG Tir, 20.11.2018, LVwG-2018/38/2262-1

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