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Außenstiegenaufgang; Umschließungsgrad; Zubau; Baumassendichte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/55bbl 2019, 63 Heft 2 v. 1.4.2019

§ 2 Abs 2 tir BauO 2018, § 61 Abs 3 tir ROG 2016

Auch nicht vollflächig ausgestalteten Teilen eines Außenstiegenaufganges (hier: Stahlsprossengeländer) kommt der Charakter eines Umfassungsbauteils (Außenhaut) zu.

Das Geländer eines Außenstiegenaufganges (hier: bestehend aus Steher, Geländestäbe und horizontaler Handlauf) ist daher in die Beurteilung des Umschließungsgrades einer baulichen Anlage einzubeziehen.

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