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Baupolizeilicher Abbruchauftrag; Baukonsens; Umbau; Instandsetzung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/50bbl 2019, 60 Heft 2 v. 1.4.2019

§ 24 Abs 1 Z 1 oö BauO 1994, § 25 Abs 1 Z 3 lit b oö BauO 1994

Bewilligungs- bzw anzeigepflichtige Umbauten und Instandsetzungen sind nur dann zulässig, wenn für das betreffende Gebäude ein Baukonsens besteht.

Durch die Erlassung eines rechtskräftigen Abbruchauftrages (hier: wegen des desolaten Zustandes der Scheune) geht der Baukonsens noch nicht unter.

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