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Abstandsbestimmungen; Bebauungsplan; Übergangsbestimmungen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/49bbl 2019, 60 Heft 2 v. 1.4.2019

§ 20 Abs 1 oö ROG 1972, § 32 Abs 3 Z 2 oö ROG 1994, § 39 Abs 1 oö ROG 1994, Art II Abs 2 der oö ROGNov 2015, LGBl 69, § 40 BauTG 2013, § 41 BauTG 2013

Der Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des ROG zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Gemeinderat und nicht nach später abgeänderten Bestimmungen, es sei denn, Übergangsbestimmungen ordnen etwas anderes an.

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