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Vorübergehende Benützung von Nachbargrundstücken; Wiederherstellung des früheren Zustandes

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/208bbl 2018, 219 Heft 6 v. 1.12.2018

§ 43 Abs 5 tir BauO 2018

Die Baubehörde ist nicht ermächtigt, im Fall der vorübergehenden Benützung von Nachbargrundstücken über die Herstellung des früheren Zustandes hinausgehende Verpflichtungen (zB Sanierung eines Zufahrtsbereiches) aufzutragen.

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