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Baupolizeilicher Auftrag; Mängelbehebung; Herstellung des rechtmäßigen Zustandes; Bestätigung des bauausführenden Unternehmens; Auflagen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/207bbl 2018, 219 Heft 6 v. 1.12.2018

§ 42 Abs 3 tir BauO 2018

Die Vorschreibung, der Baubehörde die Erfüllung des baupolizeilichen Auftrages (hier: Herstellung des bescheidmäßigen Zustandes) unter Anschluss entsprechender Nachweise zu bestätigen, ist unzulässig.

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