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Bauliche Anlagen vorübergehenden Bestandes; besonderer Verwendungszweck

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/162bbl 2018, 183 Heft 5 v. 1.10.2018

§ 46 tir BauO 2011

Büroräumlichkeiten und ein Ausstellungsraum für zwei Bauträgerprojekte dienen nicht aufgrund eines „besonderen Verwendungszweckes“ nur dem vorübergehenden Bestand.

LVwG Tir, 12.06.2018, LVwG-2018/40/0627-3

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